Ausbildereignungs-Verordnung

Die Ausbildereignungs-Verordnung (AusbEignV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und legt fest, welche Voraussetzungen eine Person mitbringen muss, um als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zugelassen zu werden. Wer also selber oder durch Mitarbeiter/innen die Ausbildung und damit den Fachkräftenachwuchs in die eigenen Hände nehmen möchte, sollte einen AEVO-Kurs einplanen. Solche Vorbereitungslehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung vermitteln, welche persönlichen und fachlichen Fähigkeiten Ausbilder/innen mitbringen müssen, gehen aber auch auf die rechtlichen Grundlagen und Techniken der Vermittlung von Ausbildungsinhalten ein. Während eines Präsenzkurses können sich in der Ausbildung tätige Personen aus Stralsund sowie Vorpommern-Rügen kennenlernen und austauschen. Größere Unternehmen können die AEVO-Kurse auch als Firmenschulung buchen und gleich mehrere Mitarbeiter zum Ausbilder qualifizieren.

berufsbegleitender Kurs in Stralsund

Link zum Text der AusbEignV

Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) der IHK-Rostock

Ausbildungsprüfungen

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer seine berufliche Handlungskompetenz nachweisen, also seine Abschlussprüfung ablegen. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Prüfern zusammen. Bereits die Zwischenprüfungen werden von der IHK durchgeführt. Das Berufsbildungsgesetz weist den Industrie- und Handelskammern diese Organisation und Abnahme von Prüfungen als eine ihrer Kernaufgaben zu. Das Haus der Wirtschaft in Stralsund ist ein Prüfungsort der Industrie- und Handelskammer zu Rostock, unter anderem in den gastronomischen Ausbildungsberufen.

Duale Berufsausbildung

Die betriebliche oder duale Berufsausbildung ist die am weitesten verbreitete Ausbildungsart in Deutschland und eine weitere Stärkung ist wesentliche Säule bei der Bewältigung des Fachkräftemangels. Das weltweit beachtete Modell kombiniert die praktische Ausbildung im Betrieb mit der Vermittlung der theoretischen Grundlagen in der Berufsschule. Auszubildende fangen direkt im Unternehmen, Verwaltung oder einer Institution an zu arbeiten und ein/e Ausbilder/in erklärt die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse direkt in der betrieblichen Praxis. Die monatliche Ausbildungsvergütung erhöht sich mit der Zahl der Lehrjahre. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen für den Beruf, aber auch allgemeine Fächer, wie Deutsch und Mathe, unterrichtet. Der Besuch der Berufsschule ist Pflicht und das Unternehmen muss seine Auszubildenden für diese Zeit freistellen. Viele Ausbildungsbetriebe bilden für den eigenen Bedarf aus und übernehmen ihre Auszubildenden nach einer erfolgreichen Ausbildungsprüfung in eine feste Anstellung. Nach weiterer Berufserfahrung bieten die IHK-Aufstiegsfortbildungen zum Meister oder Fachwirt auch aus der dualen Berufsausbildung heraus die Möglichkeit mit Bachelor-Absolventen bei der Anerkennung und auch hinsichtlich Bezahlung gleichzuziehen.

Auf der Internetseite der IHK-Rostock findet sich ein Video, in dem die duale Ausbildung einfach und gut erklärt wird.

 

 

Ausbildungsinformationen für junge Flüchtlinge

Junge Flüchtlinge haben meist keinen Überblick, welche Ausbildungsmöglichkeiten es für sie in Deutschland gibt. Ein neuer, vielsprachiger Online-Flyer von SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland und der Bundesagentur für Arbeit bietet Hilfestellung und motiviert, sich mit der Entscheidung für einen Beruf auseinanderzusetzen.

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