Ausbildereignungs-Verordnung

Die Ausbildereignungs-Verordnung (AusbEignV) ist eine Verordnung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und legt fest, welche Voraussetzungen eine Person mitbringen muss, um als Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes zugelassen zu werden. Wer also selber oder durch Mitarbeiter/innen die Ausbildung und damit den Fachkräftenachwuchs in die eigenen Hände nehmen möchte, sollte einen AEVO-Kurs einplanen. Solche Vorbereitungslehrgänge zur Ausbildereignungsprüfung vermitteln, welche persönlichen und fachlichen Fähigkeiten Ausbilder/innen mitbringen müssen, gehen aber auch auf die rechtlichen Grundlagen und Techniken der Vermittlung von Ausbildungsinhalten ein. Während eines Präsenzkurses können sich in der Ausbildung tätige Personen aus Stralsund sowie Vorpommern-Rügen kennenlernen und austauschen. Größere Unternehmen können die AEVO-Kurse auch als Firmenschulung buchen und gleich mehrere Mitarbeiter zum Ausbilder qualifizieren.

berufsbegleitender Kurs in Stralsund

Link zum Text der AusbEignV

Hinweise zur Ausbildereignungsprüfung (AEVO) der IHK-Rostock