Folgende Tätigkeiten dürfen nach einer Bestellung durch den Arbeitgeber ausgeführt werden:
- Anschließen von ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Leuchten
- Austausch von defekten Steckdosen und Schaltern
- Austausch von Schutzkontaktsteckern und -kupplungen an Betriebsmitteln und Kabeln