Bildungsgutschein

Die Bundesagentur für Arbeit und das Kommunale Jobcenter Vorpommern-Rügen unterstützen Arbeitssuchende bei der Qualifizierung durch Übernahme der Weiterbildungskosten. Dies geschieht durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheins, der einer Zusicherung entspricht, die anfallenden Kosten zu übernehmen.

Dies ist häufig sinnvoll, wenn Schul- oder Berufsabschlüsse fehlen oder ein neues Berufsfeld mit besseren Vermittlungschancen angestrebt wird. Auch von Kündigung oder wegen auslaufendem Arbeitsvertrag von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen können durch Bildungsgutschein gefördert werden. Voraussetzung ist in jedem Fall die Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Das Haus der Wirtschaft Bildungszentrum als Träger und unsere Maßnahmen für Arbeitssuchende sind zugelassen und zertifiziert. Damit kann Ihnen Ihr/e Berater/in bei der Arbeitsagentur oder im Jobcenter einen Bildungsgutschein ausstellen, wenn er/sie eine Weiterbildung für eine baldige Rückkehr in den Arbeitsmarkt für notwendig hält. Abgewogen wird also, ob die Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder ob vielleicht andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen mehr Erfolg versprechen.

Auf dem Bildungsgutschein werden vom Berater/in das Ziel der Bildungsmaßnahme und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Der Arbeitssuchende kann dann bei einem zugelassenen Bildungsträger aus zugelassenen Kursen auswählen. Entscheiden Sie sich für das Haus der Wirtschaft Bildungszentrum als Bildungsstätte, bestätigen wir die Teilnahme. Diese Bestätigung erhält dann vor Maßnahmebeginn der Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter zurück. Die Weiterbildung muss während der Gültigkeitsdauer, längstens drei Monate, des Bildungsgutscheins starten.

Welche übergeordneten Ziele die jeweilige Agentur für Arbeit verfolgt, wird in einer jährlichen Bildungszielplanung festgelegt. Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihren Webseiten zum Bildungsgutschein.