Ausbildungsprüfungen

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer seine berufliche Handlungskompetenz nachweisen, also seine Abschlussprüfung ablegen. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Prüfern zusammen. Bereits die Zwischenprüfungen werden von der IHK durchgeführt. Das Berufsbildungsgesetz weist den Industrie- und Handelskammern diese Organisation und Abnahme von Prüfungen als eine ihrer Kernaufgaben zu. Das Haus der Wirtschaft in Stralsund ist ein Prüfungsort der Industrie- und Handelskammer zu Rostock, unter anderem in den gastronomischen Ausbildungsberufen.

Bildungsscheck

Damit mehr Unternehmen das Thema Weiterbildung ihrer Beschäftigten als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land M-V mit dem Bildungsscheck im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen“ konkrete Unterstützung an. Das Land M-V übernimmt bis zu 75% der Kursgebühren (maximal 500,00 Euro pro Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme). Der Besuch berufsspezifischer Seminare ist ebenso möglich wie die Anmeldung zu Sprach- oder Computerkursen, sofern sie einen beruflichen Bezug haben. Auch Weiterbildungen im Bereich von Schlüsselqualifikationen sowie Lern- und Arbeitstechniken können gefördert werden. Um Unternehmen die Möglichkeit zu bieten, die betriebliche Weiterbildung möglichst passgenau auf die individuellen Bedarfe abzustimmen, ist die Förderung von unternehmensinternen Seminaren möglich. Wir beraten Sie gerne im Einzelfall.