Ab 03.08.2020 gilt für den Zutritt zum Haus der Wirtschaft und für die öffentlichen Bereiche Maskenpflicht. Den einzelnen Maßnahmen im Haus sind Pausenzeiten und -bereiche sowie Sanitärräume zugeordnet. Besucher im Haus/in den einzelnen Bereichen werden mit den Kontaktdaten entsprechend dokumentiert. Die strikte Einhaltung des Plans für Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen für die Schulen in M-V wird regelmäßig geprüft.