Ausbildungsprüfungen

Am Ende der Berufsausbildung muss ein Auszubildender vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer seine berufliche Handlungskompetenz nachweisen, also seine Abschlussprüfung ablegen. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus ehrenamtlichen Prüfern zusammen. Bereits die Zwischenprüfungen werden von der IHK durchgeführt. Das Berufsbildungsgesetz weist den Industrie- und Handelskammern diese Organisation und Abnahme von Prüfungen als eine ihrer Kernaufgaben zu. Das Haus der Wirtschaft in Stralsund ist ein Prüfungsort der Industrie- und Handelskammer zu Rostock, unter anderem in den gastronomischen Ausbildungsberufen.