Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (IHK) AEVO

Wer in Deutschland ausbilden will, muss im Unternehmen mindestens einen Ausbildungsberechtigten beschäftigt haben. Die am 1. August 2009 in Kraft getretene Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) schreibt dies vor. Mit Wirkung vom 1. Januar 2010 werden alle Prüfungen zur Erlangung der Ausbildungsberechtigung nach der neuen Prüfungsordnung für AEVO durchgeführt.
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Prüfungstraining AEVO

Zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung können Sie zusätzlich das Prüfungstraining buchen. In diesem Training wird durch spezielle Übungen erworbenes Wissen vertieft und aufgefrischt und es können Fragestellungen unter Anleitung erfahrener Dozenten bearbeitet werden.
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