
Sofortiger Einstieg möglich!
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Start Frühjahr 2012
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Start 25. Juni 2012
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Start 2. Juli 2012
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Start 9. Juli 2012
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Start 20. August 2012
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Start 5. September 2012
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aktuellen Bildungsangebot!
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nach Bildungsfreistellungsgesetz (BfG M-V)
Weiterbildung - Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens
Kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Fähigkeiten ausbauen und ein Berufsleben lang Neues lernen, sind ein Schlüssel zum Erfolg für wettbewerbsfähige Unternehmen.
Nutzen Sie den Bildungsurlaub!
Das Land erstattet Unternehmen in M-V, die ihre Mitarbeiter für den Erwerb beruflicher Qualifikationen in anerkannten Bildungsmaßnahmen freistellen, das für diesen Zeitraum fortzuzahlende Arbeitsentgelt zzgl. der Arbeitgeberanteile.
Wer kann Bildungsurlaub erhalten?
Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, haben einen Anspruch auf Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen. Der Anspruch auf Freistellung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz M-V besteht für fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Bei Abweichungen von der 5-Tage-Arbeitswoche kann sich der Anspruch erhöhen oder verringern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist die Anmeldung bei der Bildungseinrichtung und die Erstattungsvoranfrage an das Landesversorgungsamt M-V.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Der Freistellungsanspruch steht den Beschäftigten für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen der beruflichen und gesellschaftspolitischen Weiterbildung sowie an Weiterbildungsveranstaltungen, die zur Wahrnehmung von Ehrenämtern qualifizieren, unter Fortzahlung ihres Entgeltes zu.
Werden Sie aktiv und nutzen Sie dieses Angebot! Sie investieren damit in Ihre Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens!
Antragstellung bei:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Erich Schlesinger Straße 35
18059 Rostock
Tel. 03 81/ 122 2954
www.lagus.mv-regierung.de

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin:
Dr. Heike Zielske