Jugendliche, die ihre Ausbildung im letzten Ausbildungsjahr beendet oder sich zu Wiederholungsprüfungen nicht angemeldet haben, aber auch Arbeitnehmer, die mehrere Jahre in einem Beruf ohne den entsprechenden Abschluss gearbeitet haben, können sich in dieser Maßnahme auf die Prüfungen der entsprechenden Kammern vorbereiten.
Die prüfungsrelevanten theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten werden vermittelt. Es werden überwiegend Methoden eingesetzt, die dazu befähigen, sich selbst Wissen anzueignen. Die Angst vor der Hürde Prüfung wird im Bedarfsfall auch genommen.
Inhalte
1. Vorgespräch- Abklärung der Zugangsvoraussetzungen
- Abstimmung der Maßnahmedauer und
- Festlegung möglicher Prüfungstermine mit der Kammer
2. Maßnahme- Zuordnung in die jeweiligen Ausbildungsbereiche und Bearbeitung der vereinbarten Ausbildungsinhalte
- Praktikum
- Vorbereitung auf die Prüfung
Berufsgruppen, die ausgebildet werden können:- kaufmännische Berufe
- Handelsberufe
- gastronomische Berufe
- gewerblich-technische Berufe
Weitere Informationen erhalten Sie im Gespräch.
AbschlussPrüfung vor der zuständigen Kammer
Zeitraumfortlaufend Einstieg ist jederzeit möglich
Zeitenindividuelle Verweildauer nach
Vereinbarung/maximal zehn Monate
Zugangsvoraussetzungen2/3 der gesetzlichen Ausbildungszeit wurden im Beruf absolviert und abgelegte Teilprüfungen liegen i.A. nicht länger als zwei Jahre zurück oder wenn mindestens das 1,5fache der Ausbildungszeit nachweislich im Beruf gearbeitet wurde ist keine Ausbildungszeit erforderlich.
Die Zugangsvoraussetzungen werden vor Maßnahmeeintritt mit der zuständigen Kammer abgeklärt.