
aktuellen Bildungsangebot!
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Start 31. August 2010
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Start 1. September 2010
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Start 6. September 2010
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Start 6. September 2010
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Start 14. September 2010
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Ab 1. August 2009 ist die neue Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft getreten und mit Wirkung vom 1. Januar 2010 werden die Prüfungen nach der neuen AEVO-Prüfungsordnung durchgeführt.
Ausbilder und Ausbilderinnen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß § 1 AEVO nach dieser Verordnung nachzuweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der Angehörigen der freien Berufe.
Nach den Bestimmungen darf nur ausbilden, wer die Ausbilderprüfung bestanden hat, als berufs- und arbeitspädagogisch geeignet gilt vom Nachweis der berufs- und arbeits-pädagogischen Eignung von der Prüfung befreit wurde.
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Qualifikation zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern:
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Bei Interesse wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin:
Dr. Heike Zielske
